Tödlicher Sturz von der "Gorch Fock" war offenbar Unglück

 Der Tod einer vom Segelschulschiff "Gorch Fock" ins Meer gestürzten Soldatin war ein tragisches Unglück. Zu diesem Schluss kommt die Kieler Staatsanwaltschaft nach monatelangen Untersuchungen. Die Behörde schloss am Freitag eine Straftat ebenso aus wie Selbstmord. Im Dunkeln blieben aber die genauen Umstände: "Die Ursache für den Todesfall konnte nicht abschließend geklärt werden", sagte Oberstaatsanwalt Uwe Wick.

 Während der Seewache über Bord gegangen

Jenny Böken geht an Bord Die Offiziersanwärterin aus dem nordrhein-westfälischen Geilenkirchen war in der Nacht zum 4. September 2008 während der Seewache über Bord gegangen. Zum Zeitpunkt des Unglücks fuhr die "Gorch Fock" in der Deutschen Bucht zehn Seemeilen nördlich von Norderney unter vollen Segeln. Es war gutes Wetter, als die Offiziersanwärterin ins Meer stürzte und ertrank. Sie trug laut Staatsanwaltschaft keine "Sicherungs- und Rettungsmittel" - musste dies angesichts der Bedingungen aber auch nicht. Deshalb könne den Vorgesetzten an Bord auch kein fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden.

 Leiche der Soldatin wurde elf Tage später gefunden

 Der Leichnam der Soldatin war elf Tage nach dem Unglück von der Besatzung eines Fischereiforschungsschiffs etwa 120 Kilometer nordwestlich von Helgoland entdeckt worden. Zuvor hatten Rettungsboote, Flugzeuge und Hubschrauber vergeblich nach der Soldatin gesucht. Rund 600 Menschen nahmen bei einer bewegenden Trauerfeier in Geilenkirchen-Teveren Abschied von der jungen Frau, deren Tod die Besatzung der "Gorch Fock" tief erschüttert hatte.

 

 Umfangreiche Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft

Nach dem Todesfall hatte die Staatsanwaltschaft umfangreiche Vorermittlungen eingeleitet: Sie befragte in 82 Vernehmungen Stammcrew und Ausbildungsmannschaft der "Gorch Fock" und stellte in Dublin an Bord des Dreimasters die Ereignisse aus der Unglücksnacht nach. All dies sowie die rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Untersuchungen ergaben Wick zufolge keine "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren strafrechtlichen Verantwortlichkeit für den Tod der Seekadettin". Auch Mutmaßungen über einen möglichen Zusammenhang zwischen einer etwaigen Erkrankung der Offiziersanwärterin und dem Unglück könnten nicht bestätigt werden, teilte die Behörde mit.

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Gorch-Fock-Lied

Segel setzen "Gorch Fock"

Meldung an Bord

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